Freitag, 23. April 2010

Missbrauch: das Opferhilfeproblem

Nochmal Monitor: "Wir bekommen keine Mittel. Das heißt, wir sind auf Spenden angewiesen und es sieht im Moment so aus, dass wir uns wahrscheinlich auch Ende des Jahres gar nicht mehr finanzieren können."

Die Täter werden, wenn sie gefasst und verurteilt werden, psychologisch auf Staatskosten betreut. Die Strafen sind oft zu gering. Bei Haftentlassung wird in den Gutachten gerne verharmlost. Es gibt Resozialisierungsversuche. Es ist mehrfach vorgekommen, dass die Täter nach Entlassung oder Vertuschung in Einrichtungen beschäftigt werden, in denen sie täglich Kindern begegnen und in Versuchung geführt werden.

Die Opfer werden alleine gelassen und bekommen keine finanzielle Unterstützung. Es gibt kaum Hilfe. Die wenigen Beratungsstellen scheitern an den finanziellen Mitteln. Es gibt für eine finanzielle Unterstützung keine gesetzliche Verpflichtung. Die Kommunen streichen die Gelder. Die Beratungsstellen sind meist der Anlaufpunkt, wo die Opfer sich hintrauen. Dort wird ihnen geglaubt. Sie müssen nichts beweisen. Ihnen wird geholfen. Sie können sich endlich von der Seele reden, was sie jahrelang aus Scham, Rücksichtnahme, Angst verschwiegen haben.

Es ist als Opfer wirklich schwer Hilfe zu finden. Ich bin vor Jahren gestalkt worden. Zu dem Zeitpunkt war ich vorübergehend alleinerziehend. Dauerverfolgung per Telefon, Handy, E-Mail, auf der Straße. Überall, wo ich war. Die technischen Kommunikationsversuche mit allen Bedrohungen konnte ich kappen. Das kann man alles ändern. Mir ist es oft gelungen dem Verfolger zu entwischen. Hinterher stand er belästigend vor der Tür. Bis in die späten Abendstunden hat er dauergeklingelt. Die Klingel musste ich aus Rücksicht auf den schlafenden Nachwuchs abstellen. Das ist Psychoterror.

"Weisser Ring" war eine große beratende Hilfe. Ihn kann ich den Missbrauchsopfern empfehlen. Ich habe mit dem Sonderdezernat der Opferschutzhilfe von der Kripo gesprochen. Man kann beim Amtsgericht erwirken, dass der Stalker den Stadtteil nicht mehr betreten darf. Was nützt es, wenn er es trotzdem tut? Einen Vorteil hat es: normalerweise scheucht die gerufene Polizei den Stalker nur weg. In dem Fall nehmen sie ihn mit und er muss mit einer Nacht in der Zelle rechnen. Solange jemand nicht körperlich tätlich wird oder Sachbeschädigung begeht, hat man schlechte Karten.

Dass er endlich aufhörte habe ich Freunden zu verdanken, die ihm trickreich einige Unannehmlichkeiten bescherten. Das hatte die Qualität von Schülerstreichen und sie haben den Spieß umgedreht. Ein aufmerksamer Nachbar hatte vom Balkon aus eine Menge Fotos gemacht und Videos gedreht. Er hat mir oft geholfen. Seine AB-Sprüche habe ich aufgenommen. Dadurch hatten wir Beweise und ein Druckmittel. Diesen Menschen danke ich, dass sie mich davor bewahrt haben irgendwann unter Verfolgungswahn zu leiden. Bauchschmerzen und Schlafstörungen hatte ich sowieso schon. Das Stalkergesetz (Nachstellung) ist erst später in Kraft getreten.

Ich kann nachempfinden, wie sich Opfer fühlen, wenn sie wenig Hilfe bekommen, nicht ernst genommen werden, die Legislative, die Judikative, die Exekutive versagen. Das ist natürlich nicht mit sexuellem Missbrauch zu vergleichen. Den Opfern von Straftaten wird zu wenig geholfen.

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