Dienstag, 19. Januar 2010

Offener Brief an Roland Koch

Gegen-Hartz.de hat einen offenen Brief an Roland Koch veröffentlicht, den eine Hartz-Betroffene geschrieben hat:
"Sie kennen mich schon als ehemalige "Erfahrung hat Zukunft"-Teilnehmerin. Ich arbeitete als Arbeitsbeschaffungs Maßnahme für über 50-jährige 20 Monate an einer Gesamtschule. Bezahlt wurde die Arbeit von der Arbeitsagentur und dem Land Hessen. Ich bat Sie, diese Maßnahme für uns alle zu verlängern, denn unsere Arbeit ist bitter nötig. Nein, dafür ist kein Geld da teilten Sie mir in einem Antwortschreiben mit. Sie seien sicher, ich würde eine Arbeit finden, da Hessen insgesamt gut aufgestellt sei. Nun, meine Arbeit war der Schule keine 7 Euro wert, obwohl die Hälfte dieser Summe noch die Arbeitsagentur bezahlt hätte. Statt dessen hat man eine noch ärmere Sau in einer Arbeitsgelegenheit eingestellt." Weiter geht es hier.

Bevor man sich auf die Erwerbslosen stürzt und sie gemeinsam mit anderen Politikern zu den Sündenböcken der Nation abstempelt, sollte man sich an die eigene Nase fassen. Die Erwerbslosen kassieren keine satten Diäten auf Steuerzahlerkosten und sie haben keine lukrativen Nebenjobs. Sie möchten eine faire reguläre Arbeitsstelle. Wird bald der Reichsarbeitsdienst wiederbelebt? Erinnern möchten auch wir an das Schicksal der Steuerfahnder von Hessen, die sich mit den vermeintlichen steuerhinterzieherischen Machenschaften von Großbanken beschäftigt hatten.

"Roland Koch war von 1999 bis 2003 Aufsichtsratsvorsitzender der Fraport AG, an der das Land Hessen seinerzeit einen Anteil von etwa 45 Prozent hatte. Neben seinem Einsatz für den Ausbau des Rhein-Main-Flughafens geriet dabei auch seine Doppelfunktion als Ministerpräsident und Aufsichtsratsvorsitzender in die Kritik. Im November 2003 soll sich Koch dafür eingesetzt haben, dass die Gehälter zweier Vorstandsmitglieder um nahezu 50 Prozent angehoben werden. Vor dem Hintergrund, dass im selben Jahr das Weihnachtsgeld für die Betriebsrentner der Fraport ersatzlos gestrichen wurde, stieß auch dieses Vorgehen auf Kritik.[1]

Im Zusammenhang mit der Spendenaffäre der Bundes-CDU wurde auch eine Affäre der hessischen CDU bekannt. Unter anderem hatten der ehemalige Innenminister Manfred Kanther und der frühere CDU-Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein mehrere illegale Parteispenden als angebliches Vermächtnis von verstorbenen Juden verbucht.

Roland Koch erklärte, diese Vorgänge seien ihm nicht bekannt gewesen, und er versprach die „brutalstmögliche Aufklärung“. Auf einer Pressekonferenz am 10. Januar 2000 verschwieg er trotz mehrfacher Nachfrage die Rückdatierung eines Kreditvertrags über 2 Mio. D-Mark, der Geldflüsse in der Parteibuchhaltung rechtfertigen sollte.

Unterstützt durch die CDU und den hessischen Landesverband der FDP verblieb Koch trotz mehrfacher Rücktrittsforderungen im Amt. Der damalige Chef der Staatskanzlei, Franz Josef Jung, trat hingegen zurück, was von Beobachtern als Bauernopfer interpretiert wurde.[3] Die Opposition im hessischen Landtag kritisierte auch insbesondere, dass Kochs Wahlkampf 1998/1999 teilweise durch die schwarzen Kassen finanziert worden war, und versuchte, eine Annullierung der Wahl zu erreichen, was jedoch fehlschlug...

Bei der Landtagswahl im Februar 2003 gewann die CDU mit Roland Koch erneut, diesmal mit einer absoluten Mehrheit, und regierte fortan ohne den bisherigen Koalitionspartner. Ende 2003 entwarfen Koch und der damalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) einen Plan zum Abbau von Subventionen, das sogenannte Koch-Steinbrück-Papier.

Die hessische Landesregierung unter Roland Koch hat im Dezember 2003 gegen großen Protest ein Studienguthabengesetz im Landtag auf den Weg gebracht. Zum Wintersemester 2007/08 führte die Hessische Landesregierung unter Roland Koch allgemeine Studiengebühren von 500 bis 1500 Euro pro Semester ein. Die Gebührenerhebung war umstritten und nach der Auffassung vieler Rechtsexperten nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Über 78.000 Bürgerinnen und Bürger in Hessen unterzeichneten hierzu eine Volksklage. Eine zweite Klage wurde von den Oppositionsparteien im Landtag eingereicht. Am 11. Juni 2008 erklärte der hessische Staatsgerichtshof das Gebührensystem als mit der Landesverfassung vereinbar. Die Entscheidung der Richter fiel mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp aus.[5] Das Gesetz wurde allerdings am 17. Juni 2008 mit den Stimmen von SPD, den Grünen und der Linken abgeschafft.

2006 wurde Koch vorgeworfen, die Nichtteilnahme der Freien Wähler Hessen an der Landtagswahl mit finanziellen Zusagen „kaufen“ zu wollen. Dies war auch Gegenstand eines Untersuchungsausschusses."
Quelle: Wikipedia

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