Mittwoch, 17. Juni 2009

Arbeitslosenstatistik, ABM oder Kindeswohl?

"Er missbrauchte und nötigte Kinder, saß sechsmal vor Gericht und mehrmals im Gefängnis.
Im Zuge der Ermittlungen zum Mord an Michelle (8) hat die SOKO einen Arbeitsbeschaffungs-Skandal aufgedeckt. Ein mehrfach vorbestrafter Kinderschänder wurde von der Leipziger ARGE als ABM-Kraft zu einem Sportverein vermittelt, wo er als Kinder- und Jugendtrainer arbeitet. Obwohl Behörden und Vereinsführung die Vorgeschichte des Mannes seit Wochen kennen, darf er weiter mit Minderjährigen arbeiten. ARGE äußert sich aus Gründen des SOZIALDATENSCHUTZES nicht hierzu und auch der Verein gibt keine Stellungnahme ab."
Quelle:Dresdner Morgenpost 16.6.2009

".... Nach Angaben der Morgenpost betreut ein 41 Jahre alter Sexualstraftäter in einem Sportverein im Norden von Leipzig die Mädchen-Fußballmannschaft. Der Mann soll wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung von Mädchen mehrfach vorbestraft sein und saß im Gefängnis....Auch habe der Mann bei der ABM-Vergabe seine Gefängnisstrafe eingeräumt, den Grund für die Haft jedoch verschwiegen."

Wenn die Berichterstattung stimmt, stellt sich die Frage, warum die ARGE mit Sozialdatenschutz argumentiert? Wo bleibt dieser Datenschutz bei heimlichen Observationen, Nachbarbefragungen und Hausdurchsuchungen von Erwerbslosen? Was wiegt mehr? Sozialdatenschutz oder der Schutz von Kindern? Weder der Verein noch die Staatsanwaltschaft seien wegen einer Stellungsnahme erreichbar gewesen. Wie geht das bitte, dass man als Fußballbetreuer von Kindern "nicht mehr direkt mit Kindern arbeiten darf"? Was ist dann indirekt arbeiten? Der Mann wird gewusst haben, warum er den Grund für seine Gefängnisstrafen verheimlichte. Kein halbwegs verantwortungsvoller Mensch würde ihn auf Kinder "loslassen". Worum ging es hier? Dass jemand aus der Arbeitslosenstatistik herausfällt?
Mittlerweile beauftragt man kommerzielle Jobcenter, um die Arbeitslosenstatistik schönen zu können, denn in dem Fall wird man nicht mehr als arbeitslos geführt.

Ich bin nicht der Meinung: einmal straffällig, immer straffällig. Wer straffällig geworden ist, sollte seine Chance in der Gesellschaft bekommen und vor Stigmatisierungen sollte man sich hüten. Ich sehe allerdings einen Unterschied, wenn es um das Wohl von Kindern geht und jemand wegen des gleichen Straftatbestandes mehrfach verurteilt worden ist. Es gibt genügend Fälle, die gezeigt haben, dass gerade bei Missbrauchsdelikten die Täter wieder rückfällig wurden. Sie werden entlassen wegen guter Führung und mit der Begründung, dass sie in der Haft nicht mehr auffällig waren. In der Haft werden ihnen ja auch keine Kinder auf dem Präsentierteller serviert.
Drum führe sie nicht in Versuchung.

In einer hiesigen Schule arbeitet ein Lehrer, der mehrfach versetzt worden ist, weil er die Finger nicht von den süßen kleinen Mädchen lassen kann. Die einzige Auflage für ihn: er darf Kinder nicht mehr im Sport- und Schwimmunterricht betreuen. Das ist mir völlig unverständlich. Eigentlich müssten die Eltern Sturm laufen.

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