Mittwoch, 21. Januar 2009

Verbesserung des Kinderschutzes?

"Bundesregierung will Kinderschutz verbessern
Berlin (ddp). Die Bundesregierung will mit neuen Regelungen gegen Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern vorgehen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf aus dem Hause von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU).

So sollen Mitarbeiter von Jugendämtern künftig verpflichtet sein, bei Hinweisen auf eine Gefährdung von Kindern diese sowie «in der Regel» deren persönliches Umfeld persönlich in Augenschein zu nehmen. Auch müssten Jugendämter Informationen über auffällig gewordene Familien nach deren Wegzug an das neue Jugendamt weitergeben. Auch soll das Gesetz für Klarheit sorgen, wann die ärztliche Schweigepflicht bei Misshandlungsfällen gilt und wann nicht."

Das immer erstmal etwas passieren muss, bis ein verbessertes Kinderschutzgesetz angedacht wird. In den vergangenen Monaten hat es etliche Fälle gegeben, bei denen Jugendamtmitarbeiter nachlässig und leichtfertig gehandelt haben.

"Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen seien in Deutschland seit Jahren unterfinanziert und personell unterbesetzt."
Da derzeit mit finanziellen Rettungspaketen um sich geworfen wird, plädieren wir für ein Unterstützungspaket der Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen. Damit könnte man auch jugendlichen Obdachlosen helfen und ihnen den Weg für eine bessere Zukunft ebnen, aber in NRW hat ja Herr Rüttgers die Obdachlosenhilfe ersatzlos gestrichen.

"Auch werde die ärztliche Schweigepflicht untergraben."
Meines Wissens dürfen die Ärzte bei Missbrauchs- und Misshandlungsverdacht eine Anzeige erstatten, bzw. das Jugendamt benachrichtigen. Oder irre ich mich? Zur Not können sie es anonym melden. Außerdem hinkt das Argument. Mit Einführung der Vorratsdatensicherung und der E-Gesundheitscard ist es mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht mehr weit her.

Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz bei Einführung nicht Türe und Tore öffnet für das Denunziantentum und wirklich nur bei begründetem Verdacht eine Meldung erfolgt. Es ist durchaus möglich, dass mancher Nachbar auf die Idee kommt, sich an einer Familie wegen ihres 'Lärmpegels' zu rächen. Denkbar ist ebenfalls, dass bei Trennungsdramen zu diesem Mittel gegriffen wird. Alleinerziehende stehen per se auf einem besonderen Prüfstand und unterliegen dem Perfektheitsanspruch der Gesellschaft. Bei ihnen werden selten kleine 'Nachlässigkeiten' übersehen und ganz anders bewertet, als bei einer sog. 'intakten' Familie bzw. aus einer Mücke ein Elefant gemacht. In der Kindergarten- und Grundschuldzeit meiner 'Brut' ist mir das anhand vieler Beispiele besonders aufgefallen.

Vergessene Hausaufgaben oder Sportsachen, schludrig geführte Schulhefte, Unpünktlichkeit, schlechte Noten, Unkonzentriertheit, ein Kind, das sich vor Unterrichts- oder Kindergartenbeginn schmutzig macht oder Unter- oder Übergewicht hat, werden mit zweierlei Maß gemessen. Das könnte das gefundene Fressen werden für die selbsternannten Bieder- und Saubermänner der Nation. Deshalb, wenn man einen Verdacht hat, ihn lieber genau überprüfen.

Unsere Bundesregierung steht seit Jahren mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf dem Kriegsfuß, obwohl sie sonst keine Hemmungen haben am GG zu 'feilen', aber das ist rechtlich eine andere Geschichte.
Die Zitate stammen aus der Newsticker. Mehr....
http://www.derNewsticker.de/news.php?id=79151

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