Montag, 8. September 2008

Gerichtsurteile zu den Sozialgesetzbüchern

Fünfzehnjährige Kinder gelten als erwerbsfähig, aber nicht, wenn sie die 10. Klasse einer Oberschule besuchen. Dazu gibt es folgendes Urteil, also sollten sich die Arbeitslosen von der ARGE kein X für ein U vormachen lassen, wenn es um den Bildungsanspruch ihrer Kinder geht.
SG Berlin S 104 AS 24229/07 ER vom 29.10.2007
'Einem Hilfebedürftigen ist die Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit nach § 10 Abs 1 Nr 5 SGB 2 jedenfalls dann unzumutbar, wenn er die 10. Klasse einer Oberschule besucht.'

Die 10. Klasse besucht man i.d.R. mit 15 Jahren. Die Jugendlichen müssen keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Wir stellen einen Link ein, in dem eine Menge Urteile zu der Auslegbarkeit der Sozialgesetzbücher zu finden sind. Zu Bedarfsgemeinschaften, eheähnlichen Gemeinschaften, Leistungsverkürzungen gerade im Zusammenhang mit Kinderbildung, gemeinsames Konto ist kein automatischer Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft und u.v.m. Vielleicht ist für den ein oder anderen Betroffenen etwas hilfreiches dabei. Arbeitslose haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
http://www.dat-dorsten.de/urteile.htm
Es lohnt sich, sich durch das Erwerbslosenforum zu lesen.
http://www.erwerbslosenforum.de/

Ich danke der Userin, die mich auf obiges Urteil aufmerksam gemacht hat. Wir sind bereit die Arbeitslosen zu unterstützen.

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